Antragsvorhaben Substanzerhalt Film

Hinweise zur Antragsstellung

Die Kulturabteilung der Landesregierung NRW hat sich bei der Vergabe der Mittel für den Substanzerhalt Film mit dem Arbeitskreis (AK) Filmarchivierung NRW auf eine Kooperation geeinigt. Das Ministerium befindet mit Unterstützung einer von ihr berufenen und durch sie geleiteten Jury, die aus Fachvertretern des AK Filmarchivierung NRW besteht, über die Förderanträge.

Antragsteller mögen bitte beachten:

  • Grundlage für den Antrag auf Förderung eines Vorhabens mit Landesmitteln sollte eine Übereinstimmung mit den von Arbeitskreis Filmarchivierung formulierten Kriterien sein.
  • Es wird dringend empfohlen, bereits im Vorfeld der Antragstellung Kontakt zu einem Mitglied des AK aufzunehmen, um bei der Konzeptionierung und Formulierung des Antrags Hilfestellung zu erhalten.
  • Die Bewilligung einer Förderung ist grundsätzlich nur für jeweils ein Kalenderjahr möglich. Die Projekte müssen bis zum 31. Dezember des Bewilligungsjahres abgeschlossen sein. Bei umfangreicheren Maßnahmen zum Substanzerhalt ist die Stellung von  Folgeanträgen ausdrücklich zulässig.
  • Der Antrag auf Landesförderung ist grundsätzlich bei der jeweils zuständigen Bezirksregierung (bzw. bei den jeweils zuständigen Dezernaten) zu stellen. Beratung zu Antragsmodalitäten erteilen die zuständigen Bezirksregierungen mit denen auch die jeweiligen Einreichungsfristen abzustimmen sind.
  • Zusätzlich ist der Antrag in elektronische Form (PDF) dem Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen, Frau Ruth Schiffer (Ruth.Schiffer@mkw.nrw.de) und dem Sprecher des AK Filmarchivierung NRW, Herrn Dr. Ralf Springer (Ralf.Springer@lwl.org) zur Kenntnis zu geben. Dies sollte bis zum 31. Oktober des jeweiligen Vorjahres erfolgen, damit eine zeitnahe Begutachtung der Anträge durch die Jury erfolgen kann.
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